Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23772
VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11 (https://dejure.org/2012,23772)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2012 - 13 L 218.11 (https://dejure.org/2012,23772)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 (https://dejure.org/2012,23772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10

    Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensform bedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten dagegen nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung nur dann Raum, wenn jedenfalls gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung bestehen und eine Folgenabwägung den Ausschlag für das überwiegende Aussetzungsinteresse der Antragsteller gibt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, juris, Rn. 9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26. November 2010 - 2 B 275.10 -, juris Rn. 11).

    Hinzutretende bauliche Anlagen müssen sich aber an dem Maßstab messen lassen, den das Denkmal gesetzt hat und dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den Werten außer Acht lassen, welche dieses Denkmal verkörpert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, a.a.O., Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet,

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Ein Vorhaben innerhalb eines Denkmalbereiches nach § 2 Abs. 3 DSchG, bei dem es sich um eine historisch oder städtebaulich-gestalterisch gewachsene Einheit mit einem sich daraus ergebenden gesteigerten Zeugniswert für bestimmte geschichtliche Entwicklungen oder städtebauliche Gegebenheiten an einem Ort handelt (vgl. OVGE 23, 153 [154]), darf den "übersummativen Aussagewert" des Ensembles nicht nachhaltig in Frage stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. November 2006 - OVG 2 B 13.04 -, BauR 2007, S. 694).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. April 2009 - BVerwG 4 C 3.08 -, NVwZ 2009, S. 1231) vermittelt der denkmalrechtliche Umgebungsschutz auch dem Eigentümer eines geschützten Denkmals Drittschutz, sowie der denkmalrechtliche Umgebungsschutz objektiv geboten ist.
  • BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02

    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Welche Anforderungen sich hieraus im Einzelnen ergeben, hängt maßgeblich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist, ob insbesondere die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 60.02 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Dies setzt bei der durch § 212a Abs. 1 BauGB getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers einen offensichtlich gegebenen Abwehranspruch des Dritten voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2009 - OVG 10 S 5.09 - Abdruck S. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Es muss sich um eine derjenigen Ausnahmesituationen handeln, in denen die Verletzung der nicht primär nachbarschützenden Vorschriften im konkreten Fall den Grad der Unzumutbarkeit, also einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Situation des betroffenen Grundstücksnachbarn, erreicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, und vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, LKV 2010, S. 524).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
    Auszug aus VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11
    Es muss sich um eine derjenigen Ausnahmesituationen handeln, in denen die Verletzung der nicht primär nachbarschützenden Vorschriften im konkreten Fall den Grad der Unzumutbarkeit, also einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Situation des betroffenen Grundstücksnachbarn, erreicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BauR 2010, 441, und vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, LKV 2010, S. 524).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12

    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben;

    Auf Antrag der Antragsteller hat das Verwaltungsgericht mit dem angegriffenen Beschluss (vom 15. März 2012 - VG 13 L 218.11 - juris) die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die Baugenehmigung in der Fassung der Nachtragsgenehmigung angeordnet.
  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Schließlich kann bei der Bewertung der Zumutbarkeit auch der städtebauliche Belang des Denkmalschutzes (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 5, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen sein, da es nach den Umständen des Einzelfalles auch darauf ankommen kann, ob in der Umgebung des Vorhabens gesteigert schutzwürdige bauliche Anlagen vorhanden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - juris, Rn. 13, und vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 - juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 - juris, Rn. 29, und vom 18. Mai 2017 - 13 L 178.17 - juris, Rn. 19; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 138. EL Mai 2020, § 34, Rn. 51; Beckmann, GR 2014, 556 Ë‚557˃).

    Dementsprechend ist nach Lage der Dinge dem Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme gegenüber der denkmalgeschützten Bebauung in der Umgebung zuzumuten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - juris, Rn. 13, und vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 - juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 - juris, Rn. 29, und vom 18. Mai 2017 - 13 L 178.17 - juris, Rn. 19; Beckmann, GR 2014, 556 Ë‚557˃).Wann eine solche erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit vorliegt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 12. März 2019 - 5 K 1035/18.NW - juris).

  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Insbesondere darf das Bauvorhaben den "übersummativen Aussagewert" des Denkmalbereichs nicht nachhaltig in Frage stellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. November 2006 - OVG 2 B 13.04 -, BauR 2007, S. 694; VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2012 - VG 13 L 218.11 -, juris, Rn. 22).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 13 K 451.16

    Geltungsdauer der Baugenehmigung bei Nachbarwiderspruch

    Eine der Beigeladenen im September 2010 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses mit zwei Garagenebenen nahm der Beklagte zurück, nachdem ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren Erfolg hatte (VG Berlin, B. v. 15.03.2012 - VG 13 L 218.11 - / OVG Bln-Bdb, B. v. 11.03.2014 - OVG 10 S 13.12 -).

    Wegen Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte, die Gerichtsakten VG 13 L 218.11 / OVG 10 S 13.12 und des Verwaltungsvorgangs des Beklagten (1 Ordner) verwiesen.

  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

    Das gilt auch dann, wenn das Anwesen des Eigentümers selbst nicht Baudenkmal im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DSchG, sondern Teil einer Denkmalzone nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 DSchG ist und die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch ein Vorhaben, das ebenfalls innerhalb der Denkmalzone verwirklich werden soll, möglicherweise erheblich beeinträchtigt wird (VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 -, juris).
  • VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17

    Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb

    Das gilt auch dann, wenn das Anwesen des Eigentümers selbst nicht Baudenkmal im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DSchG, sondern Teil einer Denkmalzone nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 DSchG ist und die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens durch ein Vorhaben, das ebenfalls innerhalb der Denkmalzone verwirklich werden soll, möglicherweise erheblich beeinträchtigt wird (VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 -, juris).
  • VG Berlin, 18.05.2017 - 13 L 178.17

    Zulässigkeit eines Neubau bzw. Umbaus eines in der Nachbarschaft eines

    Dabei besteht das Anfechtungsrecht des Drittbetroffenen nur, wenn die zu schützende Beziehung zwischen dem Denkmal und seiner engeren Umgebung von einigem Gewicht für den dem Denkmal innewohnenden Denkmalwert ist und überdies das umstrittene Vorhaben nach seiner Art und Ausführung zumindestens objektiv geeignet ist, den Denkmalwert wesentlich herabzusetzen (OVG Münster, BauR 2012, 1781 , vgl. auch VG Berlin, 13. Kammer, Beschluss vom 15. März 2012 - VG 13 L 218.11-, Seite 8f des amtlichen Abdrucks für eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung; das Erfordernis einer erheblichen (qualifizierten) Beeinträchtigung ausdrücklich offen lassend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 - Seite 6 des amtlichen Abdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht